Corona-Krisenberatung

4.000 Euro Förderung für KMU und Freiberufler

Seit 3. April bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein neues Förderprogramm für von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffene kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), sowie Freiberufler an.

Gefördert werden dabei Beratungsprojekte mit bis zu 4.000 Euro — ohne dass das Unternehmen einen Eigenanteil leisten muss.

Ein Überblick über die wichtigsten Eckdaten zur Förderung:

Wie hoch ist die Förderung genau?

  • Die maximale Fördersumme beträgt 4.000 Euro (netto) pro Antragssteller

  • Ein Eigenanteil ist nicht zu leisten. (Lediglich die Mehrwertsteuer des Beratungsprojektes ist vom Antragsteller zu tragen; max. 760 Euro)
  • Es handelt sich um eine Förderung, nicht um einen zurückzuzahlenden Kredit

Was wird gefördert?

Generell werden nahezu alle Arten von Unternehmensberatung gefördert. Fragestellungen können bspw. sein:

  • Wie kann ich mein Unternehmen heute schon auf die Zeit nach der Corona-Krise vorbereiten?
  • Gibt es neue Produktangebote, Dienstleistungen oder Marketingmaßnahmen, die ich bereits in der Krise durchführen oder vorbereiten kann?
  • Wie kann ich die Angebote meines Unternehmens digital verfügbar oder bekannter machen, z.B. durch eine verbesserte Internetpräsenz, Nutzung neuer digitaler Kanäle etc.?
  • Wie kann ich meine Unternehmensmarke mittelfristig neu ausrichten und krisenresistenter machen?
  • Wie binde ich meine Mitarbeiter und stärke die interne Kommunikation in Zeiten von Homeoffice und digitaler Kollaboration?

Wichtig: Gefördert werden ausschließlich Beratungsleistungen. Umsetzungsleistungen, wie bspw. die Programmierung einer Internetseite werden nicht in der Förderung berücksichtigt.

Checkliste: Können Sie die 4.000 Euro Beratungsförderung beantragen?

  • Ihr Unternehmen steht aufgrund der Corona-Krise vor besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen
  • Ihr Unternehmen ist ein Gewerbliches Unternehmen oder im Bereich der Freien Berufe (Freiberufler) tätig
  • Ihr Unternehmenssitz ist Deutschland
  • Ihr Unternehmen ist eigenständig,
    d.h. es bestehen Beteiligungen durch andere Unternehmen von jeweils max. 25%. Auch bei höheren Beteiligungen ist eine Förderung möglich, diese Kriterien sind jedoch komplexer und deshalb hier nicht im Detail aufgeführt.
  • Sie haben weniger als 250 Mitarbeiter
    Dazu zählen sowohl Vollzeit, als auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer, aber ohne Auszubildende und Personen in Mutterschafts- oder Elternzeit
  • Ihr Jahresumsatz liegt unter 50 Millionen Euro
    bzw. Ihre Bilanzsumme ist kleiner als 43 Mio. Euro
  • Ihr Unternehmen hat keinen Insolvenzantrag gestellt bzw. hat die Verpflichtung zu diesem Schritt
  • Ihr Unternehmen ist nicht selbst primär als Beratungsunternehmen tätig
  • Ihr Unternehmen steht in keinem Beteiligungsverhältnis zu Organisationen des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Kammern, etc.) oder zu Religionsgemeinschaften
  • Ihr Unternehmen ist nicht in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei oder Aquakultur tätig
  • Ihr Unternehmen ist nicht gemeinnützig oder eine Stiftung

Die o.g. Checkliste dient lediglich der ersten Orientierung. Sie erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, noch kann daraus ein Förderanspruch abgeleitet werden. Irrtümer und Änderungen vorbehalten (Stand 6.4.2020).

Gesamte Checkliste downloaden

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und mit unserer Beratung. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

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